Unsere Hausordnung

 

1) Einlass in das Schulgebäude erfolgt um 07:00 Uhr. Unterrichtsbeginn ist um 07:50 Uhr.

Die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen und Lehrer beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.

 

2) Schülerinnen und Schüler, die vor 07:35 Uhr in die Schule kommen, werden von unserer Schulwartin bis 07:35 Uhr beaufsichtigt.

 

3) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen,

die Aufgaben der Schule zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen,

auch Freigegenstände und unverbindliche Übungen, für die sie angemeldet wurden.

Sie haben die notwendigen Unterrichtsmittel immer mitzubringen und in einem entsprechenden Zustand zu erhalten.

 

4) Das verspätete Eintreffen bzw. vorzeitige Verlassen des Unterrichts muss begründet werden.

 

5) Jedes Fernbleiben vom Unterricht muss umgehend vor Unterrichtsbeginn entschuldigt werden.

 

6) Während des Vormittags- bzw. Nachmittagsunterrichts darf die Schülerin bzw. der Schüler das Schulgebäude nur mit Erlaubnis

der aufsichtsführenden Lehrerin bzw. des aufsichtsführenden Lehrers oder des Schulleiters verlassen.

 

7) Wertvolle Gegenstände und solche, die die Sicherheit gefährden, dürfen nicht mitgebracht werden. Geld soll in einer Geldbörse verwahrt werden, jedoch nicht in der Garderobe.

 

8) In den Klassenräumen, auf den Gängen und im Stiegenhaus darf nicht gelaufen werden. Verletzungsgefahr!

 

9) Die Schülerinnen und Schüler haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zu Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln.

 

10) Die Schülerinnen und Schüler sollen der Witterung entsprechend gekleidet in die Schule kommen.

 

11) Nach Beendigung des Unterrichts werden die Schülerinnen und Schüler von der jeweiligen Lehrerin bzw dem jeweiligen Lehrer an der Eingangstür entlassen.

Damit endet die Aufsichtspflicht der Lehrerinnen und Lehrer.

 

12) Änderungen bezüglich Wohnort, Telefonnummer, Familienstand, etc. sind unverzüglich der Schule mitzuteilen.

 

13) Bei Katastrophen- oder Gefahrensituationen ist nach dem Alarmplan vorzugehen.